Physischer Besitz von Gold – Wenn es nicht Deinem Besitz ist, gehört es nicht Dir
Presse | Keine Kommentare26.07.2021
Physischer Besitz von Gold ist etwas anderes als einen Anspruch darauf zu haben. Gold ist ein physischer Wert. Wenn Gold physisch gehandelt wird, kommt es natürlich auch zur Auslieferung der Barren oder Münzen oder es bieten sich Lagerdienstleistungen an wie zum Beispiel die physische Verwahrung in Hochsicherheitssafes oder Zollfreilagern. Aber nicht jede Art des Handels hat die Auslieferung zur Folge.
Physischer Handel setzt die Auslieferung des Goldes voraus. Ansonsten spricht man nicht vom physischen Handel. Gold kann nur dann seine Funktion als Vermögensschutz wahrnehmen, wenn Besitz und Eigentum sich gleichermaßen beim Käufer befinden und er dann auch wirklich über das Metall verfügen kann.
Die Auslieferung ist keine Selbstverständlichkeit. Finanzinstitute bieten zum Beispiel Goldzertifikate an, die das Eigentum an bestimmten Barren verbriefen. Diese Barren werden oft sogar genau an Hand von Seriennummern identifiziert. Doch wenn man im Kleingedruckten nachliest, erfährt man, dass eine Auslieferung nicht Vertragsinhalt ist. Der Grund ist, dass Gold knapp ist und diese Barren mehrfach vergeben werden. Das bedeutet, dass es gleichzeitig mehrere Eigentümer für den gleichen Goldbarren gibt.
Man unterscheidet bei physischen Goldbeständen zwischen dem Umlaufbestand und dem Gesamtbestand. Zum Umlaufbestand gehört das Gold, welches zur sofortigen Auslieferung zur Verfügung steht. Es ist die Basis für die Aktivitäten der Händler. Der Gesamtbestand ist das komplette, auf der Welt existierende, physische Gold. Der größte Teil des Gesamtbestandes schlummert in privaten Tresoren oder wird als Schmuck getragen. Dadurch steht es für den Handel nicht zur Verfügung. Da der Umlaufbestand viel kleiner ist, kommt es daher immer öfter zu Lieferengproblemen.
Das Gold im Umlaufbestand wird benutzt, um ihn im Markt zu verleasen. Das bedeutet, dass eine Bank, die mit Edelmetallen handelt durch eine Leasingvereinbarung einen Rechtsanspruch auf eine bestimmte Menge an Gold erwerben kann. Dieses Gold wird dann verwendet, um es auf Termin in „unallocated“ („nicht zugeteilter“) Form zu verkaufen. Das bedeutet, dass der Käufer nur an der Entwicklung des Goldpreises partizipiert, obwohl er nur einen Vertrag und kein physisches Gold besitzt.
Verleastes Gold kann für Terminverkäufe über den zehnfachen Wert am Markt genutzt werden. Daraus wird eindeutig klar, dass das Gold parallel mehreren Personen gehören muss. Aus einer Tonne werden auf dem Papier zehn Tonnen gemacht, die selbstverständlich nicht ausgeliefert werden können. Selbst die eine Tonne Gold ist nur geleast, was bedeutet, dass sie jederzeit vom Leasinggeber vom Markt genommen werden kann.
Durch den physischen Verkauf an Privatinvestoren oder Regierungen verkleinert sich der Umlaufbestand, während der Gesamtbestand gleich bleibt. Jede Auslagerung von Gold aus den Tresoren von Banken in private Haushalte verringert ebenfalls den Umlaufbestand, denn nur Gold in Banktresoren steht zum Verleasen oder für mehrfache „unallocated“ Verkaufe zur Verfügung.
Gold ist somit nur dann wirklich Besitz und Eigentum, wenn sich die Verwahrung in der Gewalt des Käufers befindet. Wenn der Käufer die Möglichkeit besitzt, sich das Gold jederzeit übergeben zu lassen, erfüllt es auch seinen Zweck. Papier mit dem Anspruch auf Gold ohne Auslieferklausel sind im Grunde nichts weiter als Papier.
Immer mehr Anleger wählen Edelmetalle als sichere Basis für Vermögensschutz und langfristigen Wertzuwachs. Gold ist dabei besonders gefragt. Es wird seit jeher als wertvoll angesehen und hat deshalb ein sehr gutes Image als Investitionsmedium. Wer sein Geld in Gold eintauschen möchte, muss sich entscheiden, in welcher Form dies passieren soll. Zur Auswahl stehen Tafelbarren, Barren und Anlagemünzen.
Als Goldbarren werden gegossene bzw. geprägte Metallblöcke aus reinstem Feingold bezeichnet. Sie sind verfügbar in verschiedenen Größen. Für einen mehrwertsteuerfreien Verkauf ist von Seiten des Gesetzgebers vorgegeben, das Gewicht, die Reinheit und den Hersteller auf den Barren zu prägen. Die Kosten für die Herstellung von Barren sind verhältnismäßig gering und verteilen sich stärker, je größer die Barren sind, sprich je höher der Materialanteil ist. Daher ist der Kauf von großen Goldbarren (1 kg) wirtschaftlich am sinnvollsten.
Die mögliche Alternative sind Goldmünzen. Hier unterscheidet man zwischen Anlagemünzen und Umlaufgoldmünzen, die in hohen Auflagen dafür hergestellt wurden und tatsächlich als Zahlungsmittel fungieren. Bei den Anlagemünzen unterscheidet man Münzen mit jährlich gleichbleibenden Motiven (z.B. Krügerrand, Wiener Philharmoniker, Maple-Leaf, American Eagle oder American Buffalo) und Anlagemünzen mit jährlich wechselnden Motiven (z.B. Australian Nugget, Australian Känguru, Goldene Lunar-Serie oder Panda Goldmünze aus China). Diese werden neben dem Goldinvestment gern auch als Sammlerstücke gekauft. Die Prägekostenaufschläge sind bei Münzen im Vergleich zu Barren höher und daher sind Münzen im Verhältnis zum Metallwert etwas teurer.
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