Anschlussfinanzierung – was ist zu beachten?

Anschlussfinanzierung mit Pfiff

Immobilien egal ob eigengenutzt oder auch immer mehr in vermieteter Form sind im Trend. Nicht nur die Erst- sondern auch die Anschlussfinanzierung gehören dabei zum Zyklus der Anschaffung dazu.

Was können Sie tun, wenn Sie noch in der Zinsbindung stecken?
Wie können Sie sich heute bereits die günstigen Anschlusskonditionen sichern?

Die aktuell sehr günstigen Finanzierungskonditionen unterstützen den Immobilien – Hype sehr stark. Auch dieses Jahr – 2014 – werden grundsätzlich keine starken Anpassungen nach oben erwartet.
Generell gilt: spätestens 3 Monate vor Ablauf der Zinsbindung empfiehlt es sich nach einer guten Anschlussfinanzierung Ausschau zu halten. So bleibt Ihnen noch genügend Zeit, die beste Lösung aus verschiedenen Angeboten herauszusuchen. Dabei sind wir Ihnen als Ihr Finanzmaklerhaus gern behilflich, weil wir aus über 100 Partnern das bestmögliche Konzept für Sie heraussuchen. Vereinbaren Sie gern jetzt Ihren Termin.

Noch 12 Monate Zinsbindung – Anschlussfinanzierung light?

Über die “bereitstellungszinsfreie Zeit” haben Sie die Möglichkeit, sich bereits heute ein günstiges neues Darlehen zu sichern, weil man ja nie genau weiß wie der Zins in 12 Monaten aussieht.
Wie der Name schon sagt entstehen hier weder Zinsaufschläge bei der Neuen Bank noch Strafzahlungen bzw. Vorfälligkeitsentgelte bei der Alten. Unter den über 100 möglichen Finanzierungspartnern wird diese “bereitstellungsfreie Zeit”  unterschiedlich gehandhabt. Deswegen haken wir hier für Sie genau nach.

Noch 12-60 Monate  Zeit Ihre Anschlussfinanzierung neu zu regeln?

Kennen Sie die Vorteile eines Forward-Darlehen? Durch einen Zinsaufschlag, der von Bank zu Bank und in Abhängigkeit von der Laufzeit variiert, erkaufen Sie sich Zins- und Planungssicherheit. Gern erstellen wir Ihnen ein individuell maßgeschneidertes Angebot.

Noch ein kleiner Insidertip zum Schluss: Sollten Sie eine Zinsbindung von über 10 Jahren eingegangen sein, dann ist bei Ablauf dieser 10 Jahre eine Sonderkündigung nach § 489 BGB möglich. Dabei ist eine 6-monatige Kündigungsfrist zu beachten. Näheres erörtern wir Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch.

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